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Gemeinschaftsschulen

Übergang in die gymnasiale Oberstufe nach Klassenstufe 10

Das bild zeigt von oben: zwei Mädchen an einem Tisch sitzende,d aneben ein Junge in einem Schwarzen Pullover, der sich auf den Tisch aufstützt. em

Im Anschluss an die Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule besteht für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die die Allgemeine Hochschulreife erlangen wollen, die Möglichkeit, eine dreijährige gymnasiale Oberstufe zu besuchen, entweder an einer Gemeinschaftsschule mit eingerichteter Oberstufe, an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einem beruflichen Gymnasium.

Jede Gemeinschaftsschule öffnet einen Weg zum Abitur in neun Jahren:

  • entweder über eine eigene gymnasiale Oberstufe oder
  • über die Sekundarstufe II an einem allgemein bildenden oder
  • einem beruflichen Gymnasium.

Für den Wechsel nach Klasse 10 von der Gemeinschaftsschule in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder eines allgemein bildenden Gymnasiums gibt es bestimmte Voraussetzungen:

  1. Die Schülerinnen und Schüler haben in Klassenstufe 10 ihre Leistungen durchgängig auf dem erweiterten Niveau erbracht und können nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung in die Eingangsklasse der gymnasialen Oberstufe versetzt werden.
  2. Die Schülerinnen und Schüler haben in Klassenstufe 10 einen Realschulabschluss erworben. Wenn sie dabei in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens die Note gut, im dritten dieser Fächer mindestens die Note befriedigend und in allen maßgebenden Fächern mindestens einen Durchschnitt von 3,0 erreicht haben, können sie die Oberstufe sowohl an einer Gemeinschaftsschule als auch an einem allgemein bildenden Gymnasium besuchen.
  3. Für den Übergang auf das allgemein bildende Gymnasium ist es immer erforderlich, dass die Schülerin bzw. der Schüler die 2. Fremdsprache durchgängig ab Klassenstufe 6 belegt hat.

Wollen Schülerinnen und Schüler nach Klassenstufe 10 von der Gemeinschaftsschule an ein berufliches Gymnasium wechseln, ist es unerheblich, ob die Schülerinnen und Schüler bereits eine zweite Fremdsprache erlernt haben oder nicht. Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Für Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 10 ihre Leistungen durchgängig auf dem erweiterten Niveau erbracht haben, ist die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe erforderlich.
  • Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 10 den Realschulabschluss erworben haben, benötigen für die Aufnahme in die Oberstufe des beruflichen Gymnasiums einen Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie der am aufnehmenden Beruflichen Gymnasium weiterzuführenden ersten Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note "ausreichend".

Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Gemeinsamkeiten

  • Der Weg zum Abitur über die Gemeinschaftsschule und die drei genannten gymnasialen Oberstufen führt über einen 9-jährigen Bildungsgang.
  • Alle drei dargestellten gymnasialen Oberstufen führen zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur).
  • Der Unterricht an den gymnasialen Oberstufen wird ausschließlich von Gymnasiallehrkräften erteilt.

Unterschiede

  • Die Abituraufgaben an den allgemein bildenden Gymnasien und den Gemeinschaftsschulen sind identisch. Die Abiturprüfung an den beruflichen Gymnasien unterscheidet sich vor allem durch die berufsbezogene Ausrichtung. Siehe dazu auch die Broschüre „Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe“.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die in ein allgemein bildendes Gymnasium wechseln wollen, ist Französisch ab Klasse 6 Pflicht. Schülerinnen und Schüler, die an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Gymnasien in die Oberstufe wechseln, können dies auch mit nur einer Fremdsprache. Sie müssen dann dort ab Klassenstufe 11 eine neu beginnende zweite Fremdsprache belegen, die zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife notwendig ist.
  • Für die Schülerinnen und Schüler, die Französisch aus der Sekundarstufe I ab Klasse 6 bereits mitbringen, gilt in der Oberstufe der Gemeinschaftsschule und des allgemein bildenden Gymnasiums, dass sie Französisch noch in der Einführungsphase belegen müssen, im beruflichen Gymnasium besteht diese Verpflichtung nicht.
  • Das in Klasse 8 gewählte Profilfach muss in der Einführungsphase der Gemeinschaftsschule und des allgemein bildenden Gymnasiums fortgeführt werden. Bietet die Schule das Profilfach nicht an, muss eine zusätzliche Stunde Physik besucht werden. Physik tritt dann an die Stelle des Profilfachs.

Weiterführende Informationen

Broschüre: Über die Gemeinschaftschule zum Abitur (PDF)

Gymnasium/Abitur und Oberstufe

Neue Oberstufe 2021

Termine und Informationen zum Abitur

Berufliche Gymnasien

Fächer

Bildungsplan 2016

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Wahlpflicht- und Profilfächer

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Fremdsprachen

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Kompetenzanalyse Profil AC

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Bilingualer Unterricht

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Pädagogisches Konzept

Sekundarstufe I

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Gymnasiale Oberstufe

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Schullaufbahnentscheidung

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Prüfungen und Übergänge

Abschlussprüfungen

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Übergang gymnasiale Oberstufe

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Einrichtung einer Gemeinschaftsschule (Sekundarstufen I und II)

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