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Berufliche Schulen

Zweijährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe (2BFAHM)

Eine junge Frau gibt einer alten Frau ein Kissen.

An den zweijährigen Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe werden Migrantinnen und Migranten, die zu Beginn ihrer Ausbildung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer über unzureichende Deutschkenntnisse verfügen, neben beruflichen Ausbildungsinhalten insbesondere Kenntnisse der deutschen Sprache bis zur Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vermittelt. 

Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Altenpflegehelferin oder zum staatlich anerkannten Altenpflegehelfer vermittelt berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, mit denen die erforderliche Handlungskompetenz für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen erlangt wird. Sie befähigt dazu, in der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Altenhilfe insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben der Grundversorgung unter Anleitung einer Pflegefachkraft verantwortlich wahrzunehmen.

Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der Abschlussprüfung zwei Jahre. Sie umfasst den theoretischen Unterricht an einer zweijährigen Berufsfachschule für Altenpflegehilfe und eine praktische Ausbildung im Umfang von mindestens 1600 Stunden insbesondere in Einrichtungen der Altenhilfe. Die Ausbildung kann auch in Teilzeit erfolgen; die Ausbildungszeit verlängert sich dann entsprechend.

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin“ beziehungsweise „Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“ erworben wird.

Voraussetzungen

  1. der Nachweis eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Bildungsstandes,  
  2. der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein (amts-)ärztliches Zeugnis,      
  3. der Nachweis eines Ausbildungsvertrages mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe,
  4. der Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen mindestens auf der Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Nachweis ist im Rahmen eines Sprachtests zu erbringen, der von der Schule durchgeführt wird, an welche die Bewerbung um Aufnahme gerichtet wurde.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung im Umfang von mindestens 1600 Stunden erfolgt in der stationären und ambulanten Pflege. Sie umfasst drei Tage je Unterrichtswoche und kann auch in Praxisblöcken durchgeführt werden. Die Schülerin/der Schüler ist nach einem Plan auszubilden, der zu Beginn der jeweiligen Ausbildung von der Schule mit der Einrichtung abgestimmt wird. Begleitend unterstützt eine Pflegefachkraft mit berufspädagogischer Weiterbildung die Schülerin bzw. den Schüler während der Ausbildung.

Standortliste öffentlicher Altenpflegehilfeschulen (PDF, barrierefrei)

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